Hallo! Wir freuen uns sehr über dein Interesse in den Räumen der Galerie ausstellen zu wollen.

Damit wir etwas davon wissen, solltest du uns natürlich über dein Interesse auch informieren. Das kann am besten per mail über unsere Kontaktseite erfolgen. Mit erfolgreicher Kontaktaufnahme werden, neben dem Erstbeschau der Räume und der zeitlichen Strukturfindung, auch rechtliche Dinge, wie der Versicherungsschutz, in einem Galerievertrag geregelt.

Kurz vorab:

Die Ausstellungsräume befinden sich in der “Grünen Villa” in der Eisenbahnstraße 1, 01097 Dresden. Dort sind ein repräsentativer Lichthof, ein Projektraum und Ausstellungsmöglichkeiten im Garten vorhanden. Der Lichthof ist quadratisch, hat grau verputzte Wände und eine Deckenhöhe von 15 m mit von oben einfallendem Naturlicht. Der Projektraum ist 60 m², hat eine komplette lange Fensterfront und weiße Wände. Alle Flächen sind mit einem modernen Schienensystem ausgestattet.

Um sich ein genaues Bild zu machen besucht das virtuelle VR Modell der Ausstellung vom April 2020.

Auf- und Abbau, Transport
Der Ausstellende ist für den An- und Abtransport sowie das Hängen und Abhängen seiner Werke selbst verantwortlich. Sofern verfügbar stellt die Blaue Fabrik vorhandene Rahmen zur Verfügung. Ein Hängesystem ist im Projektraum und Lichthof vorhanden und für die Präsentation der Ausstellung zu nutzen. Das Befestigungen von Kunstwerken mittels Klebeband u.ä. entfernbaren Materialien direkt auf die Wände bedarf der Zustimmung der Blauen Fabrik. Das Schlagen von Nägeln u.a. den Putz beschädigenden Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Im Raum stehende Installationen sind generell nicht möglich.

Einlagerung und Rücksendung
Die Ausstellenden haben ihre Ausstellung zeitnah nach der Finisage abzuhängen und mitzunehmen. Erfolgt dies nicht spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Ausstellung durch die Künstler kann die Blaue Fabrik die Kunstwerke selbst abhängen. Eine Einlagerung oder Rücksendung der Ausstellungsstücke durch die Blaue Fabrik erfolgt nicht. Die Blaue Fabrik übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an oder Abhandenkommen von Kunstwerken, die nicht von den Ausstellenden selbst abgehangen wurden und behält sich die Entsorgung von nicht entfernten Ausstellungsstücken vor.

Werbung
Die Gestaltung der Ausstellung erfolgt durch den Ausstellenden. Es ist das vorhandene Hängesystem zu nutzen. Die Blaue Fabrik bewirbt die Ausstellung auf den Seite www.parablau.com und www.blauefabrik.de sowie auf unserem Facebook und Instagram Kanal. Die Blaue Fabrik erstellt ggf. eine Postkarte und lässt diese in einer Auflage von maximal 500 Stück drucken. Der Ausstellende stellt möglichst frühzeitig (spätestens 8 Wochen vor der Vernissage) alle nötigen Informationen für die Werbung zur Verfügung, insbesondere ein Titelbild für die Postkarte, kurze Vita und einige Sätze zur Ausstellung an sich. Der Ausstellende erhält die Postkarten zur eigenen Verwendung / Verteilung.  Sollte der Ausstellende eigene Werbemittel anfertigen so sind darauf die Logos der Blauen Fabrik und von [parablau] zu verwenden.

Verkauf
Die Blaue Fabrik übernimmt keinerlei Verkaufsaktivitäten. Verkauf der ausgestellten Werke findet ausschließlich zwischen Ausstellenden und Kaufinteressenten statt. Der Ausstellende reicht der Blauen Fabrik spätestens zum Tag der Vernissage eine Liste der gehangenen Bilder mit Titeln und Preisen ein. Sollte im Rahmen der Ausstellung ein Kunstwerk verkauft werden, so erhält die Blaue Fabrik 10% Provision.

Begleitende Veranstaltungen zur Ausstellung
Eine Vernissage ist erwünscht, aber kein Muss. Die Vernissage und ggf. Midissage/ Finissage kann durch den Ausstellenden in Absprache mit der Blauen Fabrik frei gestaltet werden. Wir haben ein kleines Budget für musikalische Begleitung, Werbung und Knabbereien. Die Vernissage ist spätestens um 23:00 Uhr beendet: d.h. alle Gäste haben das Gelände der Blauen Fabrik verlassen.